| Zur (Un-)Zulässigkeit des Hinweises „CE-geprüft“ |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Sonntag, 03. Mai 2009 um 11:46 Uhr |
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Die Frage, unter welchen Umständen Unternehmer für Ihr Produkt den Hinweis „CE-geprüft“ verwenden dürfen hatte jüngst das LG Stendal zu beurteilen (LG Stendal, Urt. v. 13.11.2008 - 31 O 50/08
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Hierbei hat das Gericht in der genannten Entscheidung zunächst klar gestellt, dass es sich bei einem CE-Kennzeichen lediglich um eine Eigenerklärung des Herstellers handelt, mit dem dieser bestätigt, dass die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien gegeben ist. Das Ce-Kennzeichen – so das Gericht – sei demnach kein Qualitätszeichen, sondern nur eine Art Warenpass. Denn es signalisiere weder eine besondere Sicherheit noch ein Qualität des Produkts. Vielmehr stelle das CE-Kennzeichen nur eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.
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Sodann führt das Gericht in der Entscheidung aus, dass ein Grundsatz besteht, wonach Angaben über amtliche und behördliche Prüfungen und Zulassungen in hohem Maße eine Eignung...
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