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Zur (Un-)Zulässigkeit des Hinweises „CE-geprüft“ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Sonntag, 03. Mai 2009 um 11:46 Uhr
Die Frage, unter welchen Umständen Unternehmer für Ihr Produkt den Hinweis „CE-geprüft“ verwenden dürfen hatte jüngst das LG Stendal zu beurteilen (LG Stendal, Urt. v. 13.11.2008 - 31 O 50/08 External link).
 
Hierbei hat das Gericht in der genannten Entscheidung zunächst klar gestellt, dass es sich bei einem CE-Kennzeichen lediglich um eine Eigenerklärung des Herstellers handelt, mit dem dieser bestätigt, dass die Konformität des Produkts mit geltenden europäischen Richtlinien gegeben ist. Das Ce-Kennzeichen – so das Gericht – sei demnach kein Qualitätszeichen, sondern nur eine Art Warenpass. Denn es signalisiere weder eine besondere Sicherheit noch ein Qualität des Produkts. Vielmehr stelle das CE-Kennzeichen nur eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.
 
Sodann führt das Gericht in der Entscheidung aus, dass ein Grundsatz besteht, wonach Angaben über amtliche und behördliche Prüfungen und Zulassungen in hohem Maße eine Eignung...

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:15 Uhr
 

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