| Zulässige Werbung: „Jeder 100. Einkauf gratis!“ |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Mittwoch, 22. Juli 2009 um 19:18 Uhr |
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In dieser Entscheidung hatte der BGH über die Zulässigkeit einer Werbung eines Unternehmens zu entscheiden, in der dieser mit der Aussage warb, dass in einer bestimmten Kalenderwoche jeder 100. Kunde des Unternehmens seinen Einkauf als Geschenk erhalte (BGH, Urt. v. 22.01.2009 - I ZR 31/06
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Während der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. der Ansicht ist, dass diese Art der Werbung unlauter sei, kann der BGH – ebenso wie die Vorinstanzen – dieser Auffassung nicht folgen.
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Bereits das Berufungsgericht hatte entschieden, dass vorliegend kein Gewinnspiel i.S. der gesetzlichen Bestimmungen vorliege. Dies deshalb, da kein gesonderter Gewinn vom werbenden Unternehmen versprochen worden sei. Denn vorliegend müssten die Verbraucher nichts käuflich erwerben, um an einem besonderen Gewinnspiel teilnehmen zu können, bei dem ein Gewinn ausgelobt und...
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