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UWG: Werbung mit Testergebnissen ohne genaue Fundstellenangabe unlauter PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Dienstag, 13. März 2007 um 06:44 Uhr

Die Werbung mit Testergebnissen ohne die genaue Angabe der Fundstelle, wo das Testergebnis zu finden ist, ist unlauter. Testergebniswerbung ohne die Nennung anderer Teilnehmer ist jedoch keine vergleichende Werbung in Sinne des §6 UWG.

Das Urteil und die Leitsätze finden Sie auf M.I.R. (Medien-Internet-und-Recht): http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=597 External link

 

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