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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 13. März 2007 um 06:44 Uhr |
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Die Werbung mit Testergebnissen ohne die genaue Angabe der Fundstelle, wo das Testergebnis zu finden ist, ist unlauter. Testergebniswerbung ohne die Nennung anderer Teilnehmer ist jedoch keine vergleichende Werbung in Sinne des §6 UWG.
Das Urteil und die Leitsätze finden Sie auf M.I.R. (Medien-Internet-und-Recht): http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=597 
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