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Preisangaben bei Handyverkauf mit Prepaid-Card PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 15:27 Uhr
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

Der BGH hat sich mit den Preisangaben bei einem Handyverkauf mit Prepaid-Card befasst und nunmehr geklärt, dass keine Verpflichtung besteht, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2008 - I ZR 55/06).

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört, klagte gegen ein Telekommunikations-unternehmen, das unter anderem Mobiltelefone vertreibt und in einer Anzeige mit einem als "XtraPac" bezeichneten und von ihr gestalteten Angebot zum Preis von EUR 39,95...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 09:10 Uhr
 

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