OLG Köln: Unzulässigkeit von Cross-Ticketing - Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium | Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium
Home Entscheidungen und Urteile Wettbewerbsrecht Urteile OLG Köln: Unzulässigkeit von Cross-Ticketing
| More
OLG Köln: Unzulässigkeit von Cross-Ticketing PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Mittwoch, 05. August 2009 um 00:15 Uhr
Nach einem Urteil des OLG Köln darf die Deutsche Lufthansa AG ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, bei ihr gebuchte Flüge hinsichtlich der gesamten Beförderungsstrecke und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) scheiterte vor dem OLG Köln im Wesentlichen mit seiner Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG die Verwendung der entsprechenden Klauseln in deren Beförderungsbedingungen zum sog. Cross-Ticketing bzw. Cross-Border-Selling verbieten lassen wollte. Nur in einem Nebenpunkt erklärte das OLG das Klauselwerk für unzulässig.

Cross-Ticketing - d.h. Verkauf von Flugscheinen mit sich überkreuzenden Daten, durch den der Kunde Mindestaufenthaltsfristen umgeht und mit dem Verfall je eines Rück- und Hinfluges im Einzelfall erhebliche Kosten spart. Statt eines Normalfluges werden zwei günstige "Return-Tickets" gekauft, wobei der Flugkunde von vornherein plant, von dem einen Flug nur den Hinflug und von dem anderen nur den Rückflug in Anspruch zu nehmen. Beim Cross-Border-Selling...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE External link


Neuere Artikel:
Ältere Artikel:

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:08 Uhr
 

Anzeige