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Free-to-play-Geschäftsmodell vs. Cheatbots PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Dienstag, 28. Juli 2009 um 10:17 Uhr
Das LG Hamburg hatte nun die Gelegenheit in einer zu entscheidenden Sachverhaltskonstellation über die rechtliche Einordnung von Cheatbots in Onlinespielen zu urteilen. Hierbei sprach das Gericht dem Schöpfer des Bots gegenüber ein Verbot des weiteren Anbietens bzw. Bewerbens des Programms aus.
 
Unter dem Begriff Cheatbots sind Programme zu verstehen, die in den Ablauf eines Onlinespiels eingeschleust werden und bestimmten Spielern den Zugriff auf Vergünstigungen erleichtern, Spielabläufe automatisieren oder Spielerhandlungen simulieren.
 
Das Gericht (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2009 – 308 O 332/09 External link) führt unter anderem wie folgt aus:

„Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin für das Spiel "online Spiel T." Funktionen anbietet, die von der Antragstellerin nur als kostenpflichtige Premium-Funktionen angeboten werden. Darin ist eine Rufausbeutung im Sinne eines „Einschiebens in eine...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE External link


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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:11 Uhr
 

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