| Einverständnis zu Werbung in AGB unwirksam! |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:56 Uhr |
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Das OLG Köln hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass eine vorformulierte Klausel bezüglich einer Einverständniserklärung des Kunden zum Erhalt von Werbung unwirksam ist.
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Zunächst führt das Gericht aus, dass eine vorformulierte Klausel, wonach der Kunde sein Einverständnis in Bezug auf den Erhalt telefonischer Werbung, Werbung per E- Mail oder per SMS erklärt, eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Dies gilt - laut der Ansicht des Gerichts - auch dann, wenn die Einwilligung des Kunden erst durch das individuelle Markieren eines entsprechenden Feldes abgegeben wird (sog. "Opt-in"- Klausel). Denn diese sei auch in einer solchen Konstellation vorformuliert und lasse dem Interessenten keinen Spielraum hinsichtlich deren inhaltlichen Gestaltung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.04.2009 - 6 U 218/08
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Interessanterweise lässt das Gericht sodann erkennen, dass es der Rechtsprechung des BGH, welche annimmt, dass der Schutz der Privatsphäre...
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