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Einverständnis zu Werbung in AGB unwirksam! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:56 Uhr
Das OLG Köln hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass eine vorformulierte Klausel bezüglich einer Einverständniserklärung des Kunden zum Erhalt von Werbung unwirksam ist.
 
Zunächst führt das Gericht aus, dass eine vorformulierte Klausel, wonach der Kunde sein Einverständnis in Bezug auf den Erhalt telefonischer Werbung, Werbung per E- Mail oder per SMS erklärt, eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Dies gilt - laut der Ansicht des Gerichts - auch dann, wenn die Einwilligung des Kunden erst durch das individuelle Markieren eines entsprechenden Feldes abgegeben wird (sog. "Opt-in"- Klausel). Denn diese sei auch in einer solchen Konstellation vorformuliert und lasse dem Interessenten keinen Spielraum hinsichtlich deren inhaltlichen Gestaltung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.04.2009 - 6 U 218/08 External link).
 
Interessanterweise lässt das Gericht sodann erkennen, dass es der Rechtsprechung des BGH, welche annimmt, dass der Schutz der Privatsphäre...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:11 Uhr
 

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