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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 21. Juli 2009 um 11:05 Uhr |
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Der BGH hat am 16.07.2009 in einer Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandhändler, der Waren über eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss. Die Richter urteilten, dass für den Verbraucher schon in der Vergleichsübersicht auf den ersten Blick erkennbar sein muss, ob ein Preis die Versandkosten bereits enthalte oder diese noch hinzukommen würden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:09 Uhr |
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