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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Mittwoch, 11. Mai 2005 um 00:00 Uhr |
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BGH, Urteil vom 9.9. 2004, Az.: I ZR 65/02
MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12
Amtlicher Leitsatz: Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273,276 f. – maxem.de)
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. Juli 2009 um 12:28 Uhr |