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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:56 Uhr |
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Das OLG Köln hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass eine vorformulierte Klausel bezüglich einer Einverständniserklärung des Kunden zum Erhalt von Werbung unwirksam ist.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:11 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Dienstag, 14. Juli 2009 um 21:50 Uhr |
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Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (GMV) kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Für den Schokoriegel BOUNTY, der von der Mars Inc. vertrieben wird, kommt ein solcher Schutz als Gemeinschaftsmarke nicht in Betracht - so das Urteil des EuG.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:07 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Montag, 13. Juli 2009 um 00:00 Uhr |
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Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 1277/09 vom 15.4.2009
Leitsatz:
Ein Stasi-IM muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung über ihn berichtet wird. Das entschied in einem heute verkündeten Urteil die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:13 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Mittwoch, 08. Juli 2009 um 19:12 Uhr |
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Der Inhaber einer Marke kann - so nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH - die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil sei das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:00 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Mittwoch, 08. Juli 2009 um 19:12 Uhr |
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Der Inhaber einer Marke kann - so nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH - die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil sei das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:11 Uhr |
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