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Geschrieben von: Pavement
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Donnerstag, 23. Juli 2009 um 09:23 Uhr |
Ein interessantes neues Urteil kommt vom OLG Hamm (Urteil vom 18.06.09, Az.: I-4 U 53/09) , zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Suchmaschinenmanipulation.
Der eigentlich kritische Punkt war das konkrete Wettbewerbsverhältnis. Dieses versucht das OLG Hamm aus dem Umstand abzuleiten, dass die Verfügungsbeklagte Suchmaschinenergebnisse zu Lasten des Verfügungsklägers manipuliert hat, was zu einem Abfall der Attraktivität der Website des Verfügungsklägers geführt habe und sich außerdem beide Parteien um entgeltliche Werbeaufträge bemühen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:11 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Mittwoch, 22. Juli 2009 um 19:18 Uhr |
In dieser Entscheidung hatte der BGH über die Zulässigkeit einer Werbung eines Unternehmens zu entscheiden, in der dieser mit der Aussage warb, dass in einer bestimmten Kalenderwoche jeder 100. Kunde des Unternehmens seinen Einkauf als Geschenk erhalte ( BGH, Urt. v. 22.01.2009 - I ZR 31/06  ).
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 11:07 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Mittwoch, 22. Juli 2009 um 18:45 Uhr |
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In einer neueren Entscheidung hat das Brandenburgische OLG wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass für eine Berechnung des Schadens im Falle einer unberechtigten Nutzung von Lichtbildern im Internet regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung Geltung beanspruchen können sowie ein Aufschlag von 100% wegen unterlassener Urheberbezeichnung in Ansatz zu bringen ist.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:17 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Mittwoch, 22. Juli 2009 um 11:25 Uhr |
Laut einer Mitteilung  des Ministeriums der Justiz Rheinland Pfalz hat das OLG Koblenz ein Urteil des LG Koblenz bestätigt, welches eine Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche Carrera auf der Internet-Handelsplattform eBay für einen Betrag von EUR 5,50 zurückgewiesen hat (siehe dazu auch den Beitrag: Porsche Carrera auf eBay für EUR 5,50?  ).
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:15 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Mittwoch, 22. Juli 2009 um 08:55 Uhr |
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Für die Teilnahme am Handel über den Online-Marktplatz eBay gelten einige Spielregeln - diese finden sich sowohl in den Nutzungsbedingungen von eBay, denen ein Mitglied bei Registrierung zustimmt als auch in den Grundsätzen, die auf der eBay-Website im Einzelnen abrufbar sind. Werden diese Regelungen von Mitgliedern des Marktplatzes nicht eingehalten, kann eBay die Geschäftsbeziehung kündigen - das bestätigt eine Entscheidung des Brandenburgischen OLG.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:14 Uhr |
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