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Urteile und Entscheidungen


BGH: Irreführung durch Zusatz ® PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Pavement   
Montag, 10. August 2009 um 11:25 Uhr
Der BGH hatte sich mit Urteil vom 26.02.2009 erneut mit der Frage zu befassen, ob der Zusatz ® (für registered trademark) eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung darstellt.

Der BGH führt aus, dass die wettbewerbliche Erheblichkeit ein dem Irreführungstatbestand (§ 5 UWG) immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis darstellt, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt. Eine Werbung ist nach der Rechtsprechung des BGH nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 17. August 2009 um 10:24 Uhr
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VG Schleswig zu GEZ-Gebühr für webfähige PCs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Montag, 10. August 2009 um 11:04 Uhr
Erneut hat ein Gericht sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rundfunkgebühren für internetfähige, beruflich genutzte PCs erheben darf. Das VG Schleswig schloss sich der Ansicht an, dass PCs zwar grundsätzlich neuartige Rundfunkgeräte darstellen können und in diesem Fall die Gebührenpflicht ausgelöst werde; die Richter machten die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung aber u.a. von der Ausstattung des PCs abhängig.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:10 Uhr
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BGH: Werktitelschutz für Domainnamen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Samstag, 08. August 2009 um 11:12 Uhr

Der BGH hat sich zum Beginn des Werktitelschutzes für Domainnamen und zur Reichweite auch für Domainweiterleitungen geäußert. Hiernach gelten folgende Leitsätze:

a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domain-namen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.

b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titel-schutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internet-seite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.

c) Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterlei-tung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.

Grundlage sind:

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, §§ 5 und 15 Abs. 2 und 4

Die Entscheidung findet sich im Volltext unter:

Urteil des I. Zivilsenats vom 14.5.2009 - I ZR 231/06 - External link

 
OLG Köln: Unzulässigkeit von Cross-Ticketing PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Mittwoch, 05. August 2009 um 00:15 Uhr
Nach einem Urteil des OLG Köln darf die Deutsche Lufthansa AG ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, bei ihr gebuchte Flüge hinsichtlich der gesamten Beförderungsstrecke und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) scheiterte vor dem OLG Köln im Wesentlichen mit seiner Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG die Verwendung der entsprechenden
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:08 Uhr
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OLG Köln verbietet Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten - Erben obsiegen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Mittwoch, 05. August 2009 um 00:00 Uhr

Der für Urheberrechtssachen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 31.07.2009 eine unabhängige Kölner Theaterinszenierung mit Klaus-Kinski-Zitaten untersagt. Die beklagten Künstler, ein Regisseur und ein Schauspieler aus Köln, haben es danach zu unterlassen, das Stück "Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo" aufzuführen und/oder aufführen zu lassen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet werden. Außerdem haben sie den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, welche Einnahmen mit dem Stück erzielt worden sind und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen. Das anderslautende Urteil des Landgerichts Köln, das die Klage noch abgewiesen hatte, wurde entsprechend abgeändert (Aktenzeichen 6 U 52/09).

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 06. August 2009 um 20:27 Uhr
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