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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Mittwoch, 09. Dezember 2009 um 17:45 Uhr |
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Das OLG Hamm hatte Gelegenheit in einer streitigen Auseinandersetzung zweier vermeintlicher Mitbewerber im Internethandel darüber zu entscheiden, wann zwischen diesen ein Wettbewerbsverhältnis und hierdurch die Möglichkeit der Aussprache einer Abmahnung wegen unlauterer geschäftlicher Handlung besteht.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 14:00 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Donnerstag, 26. November 2009 um 10:31 Uhr |
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Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Das hat der BGH entschieden und damit die Rechte der Verbraucher im Fernabsatz weiter gestärkt. |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:52 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Samstag, 21. November 2009 um 17:01 Uhr |
Es füllte teilweise die Phase des Sommerlochs aus. Die Szenen zwischen der Schauspielerin T. und dem ehemaligen Manager A., die sich auf der Insel S. zutrugen. Es war nicht verwunderlich, dass hierüber anschließend ein Rechtsstreit entbrannte mit der Thematik Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild gegenüber gegen dem Recht der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit. In vorliegender Sachverhaltskonstellation hat nun das angerufene LG Berlin entschieden, dass das Recht am eigenen Bild, welches eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, überwiegt ( LG Berlin, Urt. v. 10.09.2009 - 27 O 651/09  ). |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:51 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Donnerstag, 19. November 2009 um 18:29 Uhr |
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Das OLG Frankfurt/M. hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an Preishinweise bei sog. Kostenfallen anzulegen sind. Hierunter versteht man im Internet unterbreitete kostenpflichtige Angebote, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation eigentlich mit einer Kostenpflichtigkeit des Angebotes nicht rechnet.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:59 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Donnerstag, 08. Oktober 2009 um 10:21 Uhr |
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Telekom darf kein Geld an Kunden für die Umleitung an den Festnetanschluss von Gesprächen aus dem Telekom Festnetz zum Mobilfunk zahlen. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
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