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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Mittwoch, 17. Dezember 2008 um 00:00 Uhr |
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Im Streit zwischen Radio Bremen und dem beklagten Regisseur über die Verwertungs- und Nutzungs-rechte an der Dokumentation „Die Stimme" über den Sänger Thomas Quasthoff hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen mit Urteil vom 15.12.2008 (Az. 3 U 7/08) dem beklagten Regis-seur untersagt, Ausschnitte aus der vorgenannten Dokumentation ohne Zustimmung von Radio Bre-men zu verwerten. Das betrifft insbesondere die Verwendung von Interviewausschnitten in dem vom Beklagten ebenfalls über den Sänger Thomas Quasthoff hergestellten Film „The Dreamer".
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 10. März 2009 um 13:42 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Samstag, 13. Dezember 2008 um 00:00 Uhr |
Amtliche Leitsätze:
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichar-tige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.
c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markenge-setz versagt. Davon ist im Regelfall nicht schon dann auszugehen, wenn ei-ne bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.
Rechtsgrundlagen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1;
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 4;
BGB § 823 Abs. 1 Ag, § 826 Gd
Materialien:
BGH Urteil vom 4.12.2009, Az.: I ZR 3/06
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 28. Oktober 2008 um 00:00 Uhr |
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Der BGH stellt in seinem "Raule.de" Urteil fest, dass auch ein ungewöhnlicher Vorname den namensrechtlichen Schutz genauso geniessen kann wie ein Nachname. BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 - 
Hierfür ist jedoch eine Individualisierung des Namens durch seine Einzigartigkeit oder zumindest herausragende Seltenheit oder aber herausragenden Bekanntheit notwendig.
Amtlicher Leitsatz:
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat regist-rieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.
Weitere Leitsätze: MIR: http://miur.de/dok/1932.html 
Urteil im Volltext: BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 - 
Gesetzesgrundlagen: §12 BGB
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Mittwoch, 27. August 2008 um 00:00 Uhr |
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Mit seiner Entscheidung über die Zulässigkeit von verdeckten Online Durchsuchungen erkennt das BVerfG erstmals die Existenz eines Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an.
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Februar 2010 um 19:17 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Mittwoch, 27. Februar 2008 um 18:24 Uhr |
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Das BVerfG erwähnt mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 zum Verfassungschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und Auklärung des Internet erstmals das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, welches zu einer Nichtigkeit des Gesetzes aufgrund der Unvereinbarkeit mit diesem neu postulierten Grundrecht ist.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 25. Mai 2009 um 10:39 Uhr |
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