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Geschrieben von: Pavement
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Montag, 15. Februar 2010 um 11:53 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 21.01.2010 (Az.: I ZR 47/09) entschieden, dass regelmäßig nur die Anwaltskosten der ersten vorgerichtlichen Abmahnung erstattungsfähig ist.
Der Leitsatz des BGH lautet:
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb). |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 12:57 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 09. Februar 2010 um 00:00 Uhr |
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Leitsatz der Redaktion:
Kontextbezogene Aufnahmen von Ereignissen und Bildnisse aus der Zeitgeschichte gem. §23 Abs. 1 Nr. 1 KUG können auch ohne Einwilligung des Betroffenen im Internet zum Abruf als Teil eines Dossiers in einem Archiv bereitgehalten werden, wenn diese wahrheitsgemäß, sachbezogen und objektiv an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen.
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, dass Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an Walter Sedlmayr zum Abruf bereitgehalten hat, in denen der Name der Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder der Verurteilten enthalten waren. |
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Geschrieben von: Offene Netze und Recht
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Freitag, 05. Februar 2010 um 11:56 Uhr |
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(AG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2010, Az. 31 C 1078/09-78) – Volltext 
Das AG Frankfurt hat in einem Urteil vom 29.1.2010 einen interessanten Kniff bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Forderung von Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Filesharing gefunden:
Der Rechtsinhaber eines Musikwerks hatte generell einen Pauschalpreis für die Abmahnung vereinbart. Im Prozessfalle sollte dann nach RVG abgerechnet werden:
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:22 Uhr |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Donnerstag, 14. Januar 2010 um 11:48 Uhr |
Das LG Köln hatte nun darüber zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer markenrechtlich durch Eintragung mit Datum v. 06.10.2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützten Wortmarke „Joe Snyder“ gegenüber einem Dritten, der dieses Zeichen bereits vor diesem Zeitpunkt unter verschiedenen „Joe Snyder“ - Domains – so „joesnyder.de“ – nutzt, in dem er über diese Domains Produkte dieser Marke vertreibt ( LG Köln, Urt. v. 03.09.2009 - 81 O 128/09 - "Joe Snyder"  ). |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 14:02 Uhr |
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Geschrieben von: Offene Netze und Recht
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Sonntag, 13. Dezember 2009 um 19:18 Uhr |
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Thomas Hoeren berichtet im Beck-Blog über einen Beschluss des OLG Frankfurt (Beschluss vom 17.11.2009 – 11 W 41/09), in dem das OLG Frankfurt der durch nichts begründeten Lösung des LG Hamburg (Urt. v. 11.03.2009 – 308 O 75/09), dass ein Provider quasi live IP-Adressen auf Zuruf speichern soll, eine Absage erteilt. Als Begründung scheint das OLG Frankfurt auf die hierfür fehlende Rechtsgrundlage abzustellen. Der Volltext steht leider noch nicht zur Verfügung.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:12 Uhr |
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