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Haftung für Bildveröffentlichungen in Foren!? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Dienstag, 07. Juli 2009 um 21:30 Uhr
Noch immer nicht einheitlich ist die Rechtsprechung zu der Frage, ob und ab wann der Betreiber eines Forums im Internet für rechtswidrig veröffentlichte Inhalte haftet. Das OLG Hamburg hatte sich jüngst mit einem Fall zu befassen, in dem ein Nutzer (unbefugt) ein Foto in einem solchen Forum rund um Fußball eingestellt hatte.

Der 5. Zivilsenat am OLG Hamburg hat das Urteil der Vorinstanz abgeändert und die Klage abgewiesen. Während das Landgericht noch von einer Urheberrechtsverletzung ausging, für welche der Forenbetreiber einzustehen habe, sahen die Richter am Hanseatischen OLG den Forenbetreiber nicht in der Verantwortung (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 04.02.2009 - 5 U 180/07). Konkret führte das Gericht aus:

"Wird in ein Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 09:54 Uhr
 

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