| Bilderklau & Höhe des Verletzerzuschlags |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Mittwoch, 03. Juni 2009 um 19:17 Uhr |
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Die unerlaubte Nutzung von Produktbildern durch Dritte ist ein weit verbreitetes Phänomen und stellt für den Urheber bzw. den Rechteinhaber ein großes Ärgernis dar soweit eine Verwertung der Bilder ohne Zustimmung erfolgt. Kommt es sodann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung entsteht oftmals Streit darüber, ob und in welcher Höhe dem Berechtigten ein Verletzerzuschlag zusteht. Hierzu hat sich jüngst das LG Düsseldorf geäußert.
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Das Gericht hat in der besagten Entscheidung zunächst ausgeführt, dass selbst eine Bearbeitung des Originalbildes des Urhebers durch einen Nutzungsberechtigten für die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen des Selbigen unerheblich ist, wenn der prägende Teil des Bildes unberührt bleibt und der Verletzer gerade diesen Teil verwendet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 01.04.2009 - 12 O 277/08
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Zudem weist das Gericht sodann darauf hin, dass sich der Verletzer...
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