| 0:1 im Streit Facebook vs. StudiVZ |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Dienstag, 16. Juni 2009 um 17:38 Uhr |
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Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Es fehle an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung. Eine Unlauter-keit von StudiVZ wegen unredlicher Erlangung von Kenntnissen oder Unterlagen habe Facebook nicht substantiiert vorgetragen; insofern habe Facebook lediglich Vermutungen angestellt.
Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte behauptet, StudiVZ habe die Gestaltung der Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt. Außerdem sei der geheime PHP-Quellcode von Seiten des Konkurrenten auf illegale Weise erlangt worden. Darauf wurde der nun vom Landgericht zurückgewiesene Anspruch gestützt, die weitere Verwendung der Bildschirmoberflächen von StudiVZ im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen. Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor (vgl. LG Köln, Urt. v. 16.06.2009 - 33 O 374/08). Es fehle an der hierfür... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel
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