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OLG Köln: Gewerbliches WLAN - Internetsharing ist wettbewerbswidrig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Dienstag, 07. Juli 2009 um 00:00 Uhr

Das OLG Köln stellt in seinem Urteil vom 5.6.2009 - Az.: 6 U 223/08  fest, dass ein kommerzielles WLAN und Internetsharing-Modell wettbewerbswidrig ist.

Sachverhalt:

Die Nutzer der Services von "FON" können den Zugang zum Internet über die WLAN's anderer FON-Nutzer herstellen bzw. selbst anderen den Zugang zum Internet über ihren Anschluss ermöglichen. Als "LINUS" stellen die Mitglieder der Fon-Community ihren Anschluss kostenlos zur Verfügung und können die Anschlüsse anderer kostenlos nutzen. Als sog. "Bill" Mitglied partizipieren sie von den Einnahmen, die das Unternehmen durch Verbindungungen über ihren Anschluss mit Mitgliedern, die nicht zur kostenlosen Nutzung berechtigt sind, erwirtschaftet.

Ein ISP wendet sich gegen dieses Verhalten. Dem schließt sich das Gericht an und erachtet das Verhalten als wettbewerbswidrig, weil es geeignet ist, den Vertrieb des Providers zu in unzulässiger Weise zu verhindern.

Es wird FON untersagt,

"im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

Internetnutzern im Rahmen der Mitgliedschaft an einer Internetgemeinschaft die Nutzung von Breitband-Internetzugängen Dritter, die ebenfalls als Mitglied an der Internetgemeinschaft beteiligt sind, zu ermöglichen,

soweit die betreffenden Breitband-Internetzugänge von der Klägerin den Dritten als ihren Privatkunden gegen ein vom tatsächlichen Umfang der Nutzung unabhängiges pauschales Entgelt zur Verfügung gestellt werden (Flatrate),

insbesondere wenn die Beklagte von Mitgliedern der Internetgemeinschaft für die Nutzung der Breitband-Internetzugänge Entgelte erhebt und/oder erhält."

Quelle:

Urteil des OLG Köln vom 5.6.2009 - Az.: 6 U 223/08 External link

Links:

FON - http://www.fon.com/de External link
Beitrag von FON - http://blog.fon.com/de/archive/business/klarstellung-fon-ist-nicht-illegal-in-deutschland.html External link

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 13. Juli 2009 um 12:16 Uhr
 

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