| AG Zeven: Schwarz surfen für Stalking-Zwecke strafbar |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Montag, 01. März 2010 um 13:26 Uhr |
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Einen weiteren Fall zum Thema "schwarz-surfen" berichtet Retosphere: AG Zeven: Nutzung eines offenen WLAN strafbar Die Besonderheit an diesem Fall ist die Nutzung der Verbinung für Stalking auf StudiVz, was nicht im Sinne des Anschlussinhaber sein dürfte und auch eine unterstellte Einwilligung der Verbindung für solche Zwecke dürfte wohl ausscheiden. So berichtet Heise in "Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ
Wir haben in unserem Beitrag zu diesem Thema bereits über andere Urteile berichtet. Retosphere führt auch einen interessanten Beitrag zur Diskussion um das ursprüngliche Urteil des AG Wuppertal und Wardriving Verwandte Artikel Ältere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:39 Uhr |






