AG Zeven: Schwarz surfen für Stalking-Zwecke strafbar - Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium | Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium
Home Telekommunikationsrecht Urteile und Entscheidungen AG Zeven: Schwarz surfen für Stalking-Zwecke strafbar
Anzeige
1&1 DSL
AG Zeven: Schwarz surfen für Stalking-Zwecke strafbar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Montag, 01. März 2010 um 13:26 Uhr

Einen weiteren Fall zum Thema "schwarz-surfen" berichtet Retosphere: AG Zeven: Nutzung eines offenen WLAN strafbar External link

Die Besonderheit an diesem Fall ist die Nutzung der Verbinung für Stalking auf StudiVz, was nicht im Sinne des Anschlussinhaber sein dürfte und auch eine unterstellte Einwilligung der Verbindung für solche Zwecke dürfte wohl ausscheiden.

So berichtet Heise in "Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ External link", dass schwarz-surfen abermals als:

Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 External link und 148 External link des Telekommunikationsgesetzes External link (TKG) bewertet worden.

Wir haben in unserem Beitrag zu diesem Thema bereits über andere Urteile berichtet.

Retosphere führt auch einen interessanten Beitrag zur Diskussion um das ursprüngliche Urteil des AG Wuppertal und Wardriving External link.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:39 Uhr
 

Anzeige