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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Donnerstag, 25. Februar 2010 um 09:02 Uhr |
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BNetzA wurde in Ihrem Vorgehen gegen Telefonerotikdienstler, die Festnetzrufnummern nutzen und später extra Rechnungen stellen durch das OVG NRW bestätigt. Diesen wurde ein Mißbrauch der Ortsnetzrufnummer für Mehrwertdienste bzw. Premiumdienste vorgeworfen, indem später Rechnungen zusätzlich zum Verbindungsentgelt gestellt wurden. Hierin bestehe auch eine Täuschung des Verbrauchers über die Kosten seines Telefonates.
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Geschrieben von: Offene Netze und Recht
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Donnerstag, 23. Juli 2009 um 15:25 Uhr |
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Mittlerweile hat das NRW-Justizportal auch die erstinstanzliche Entscheidung zum Geschäftsmodell von FON (OLG Köln, Urt. v. 5.6.2009 – 6 U 223/08 ) online gestellt.
Der Volltext kann hier abgerufen
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 11:01 Uhr |
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