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Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen?! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Mittwoch, 06. Mai 2009 um 17:30 Uhr
Erlischt das Widerrufsrecht im Fall von abgeschlossen Mobilfunkverträgen eigentlich bereits durch die Nutzung der SIM-Karte und/oder durch Stellen eines Antrages auf Mitnahme der Rufnummer? Nein, entschied nun das LG Kiel.
 
Laut der genannten Pressemeldung des vzbv External link können Kunden einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen innerhalb der gesetzlichen Frist auch dann noch widerrufen, wenn sie bereits telefoniert und damit Leistungen in Anspruch genommen haben (vgl. LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 208/08).
 
Der Mobilfunkanbieter führte in seinen Vertragsbestimmungen eine Klausel auf, wonach das gesetzliche Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen sollte, wenn der Mobilfunkanbieter "mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.", wobei  dies beispielsweise der Fall sein sollte bei der Nutzung der SIM-Karte und dem Stellen...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 07:40 Uhr
 

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