| Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen?! |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Mittwoch, 06. Mai 2009 um 17:30 Uhr |
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Erlischt das Widerrufsrecht im Fall von abgeschlossen Mobilfunkverträgen eigentlich bereits durch die Nutzung der SIM-Karte und/oder durch Stellen eines Antrages auf Mitnahme der Rufnummer? Nein, entschied nun das LG Kiel.
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Laut der genannten Pressemeldung des vzbv
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Der Mobilfunkanbieter führte in seinen Vertragsbestimmungen eine Klausel auf, wonach das gesetzliche Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen sollte, wenn der Mobilfunkanbieter "mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.", wobei dies beispielsweise der Fall sein sollte bei der Nutzung der SIM-Karte und dem Stellen...
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