| Verfällt das Sperrgesetz? |
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| Geschrieben von: Pavement |
| Dienstag, 04. August 2009 um 19:11 Uhr |
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Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen. Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung... Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law Verwandte Artikel Ältere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:02 Uhr |






