| VG Schleswig zu GEZ-Gebühr für webfähige PCs |
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| Geschrieben von: RAin Anja Bähr |
| Montag, 10. August 2009 um 11:04 Uhr |
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Erneut hat ein Gericht sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rundfunkgebühren für internetfähige, beruflich genutzte PCs erheben darf. Das VG Schleswig schloss sich der Ansicht an, dass PCs zwar grundsätzlich neuartige Rundfunkgeräte darstellen können und in diesem Fall die Gebührenpflicht ausgelöst werde; die Richter machten die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung aber u.a. von der Ausstattung des PCs abhängig.
Geklagt hatte eine Softwarefirma gegen den Bescheid der GEZ zur Erhebung der Rundfunkgebühren. Das VG Schleswig gab den Klägern Recht und führte aus, dass es für eine Gebührenpflicht der Firma nicht ausreichend sei, dass ein PC zum Rundfunkempfang aufgerüstet werden könne (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 03.07.2009 - 14 A 243/08 Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Ältere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:10 Uhr |






