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Neues zu Rundfunkgebühren für Internet-PCs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Mittwoch, 10. Juni 2009 um 17:42 Uhr

Das OVG Münster hat nunmehr in zwei Verfahren zwischen zwei Studenten und dem WDR darüber entschieden, ob für die internetfähigen PCs der Studenten Rundfunkgebühren zu entrichten seien. Das VG Münster hatte die Gebührenpflicht als Vorinstanz abgelehnt. Die Berufung des WDR war erfolgreich: die beiden Studenten müssen nunmehr Rundfunkgebühren für ihre PCs entrichten.

Die beiden Kläger besaßen neben den internetfähigen PCs in ihrem Privathaushalt keine weiteren Rundfunkgeräte. Sie gaben an, den PC nicht als Rundfunkgerät, sondern ausschließlich zu anderen Zwecken zu nutzen. Der WDR erteilte den Klägern trotzdem einen Rundfunkgebührenbescheid und verlangte EUR 5,52 monatlich. Nachdem die Studenten in der ersten Instanz jeweils obsiegten, gab das OVG Münster dem WDR Recht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.05.2009 - 8 A 2690/08; 8 A 732/09 External link).

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag sei...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:29 Uhr
 

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