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Muss nun doch für webfähige PCs GEZahlt werden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Montag, 22. Juni 2009 um 10:47 Uhr

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekam nunmehr Gelegenheit, sich zu der äußerst umstrittenen Frage der Gebührenpflicht ausschließlich beruflich genutzter internetfähiger PCs zu äußern. Die Münchener Richter entscheiden dabei, dass ein Rechtsanwalt für den ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten PC Rundfunkgebühren zu entrichten habe – auch wenn der PC nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der seinen PC in den Kanzleiräumen ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzte. Rundfunk werde mit dem Rechner gerade nicht empfangen. Die Richter entschieden trotzdem zugunsten des Beklagten und nahmen eine Rundfunkgebührenpflicht des Klägers an (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.05.2009 – 7 B 08.2922 External link). Dabei diskutierte der Senat u.a. die Frage, ob der Kläger Rundfunkteilnehmer i.S.d. Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei und ob die Erhebung einer Rundfunkgebühr in diesem Fall dem...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:40 Uhr
 

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