| Keine GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC?! |
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| Geschrieben von: RAin Anja Bähr |
| Dienstag, 12. Mai 2009 um 20:05 Uhr |
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Eine weitere Entscheidung zu der Frage, ob beruflich genutzte, internetfähige PCs der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, hat nunmehr das VG Stuttgart getroffen. Es entschied gegen das Bestehen der Zahlungspflicht und schloss sich damit der zurzeit herrschenden Ansicht an. Der Kläger des Verfahrens nutzte einen internetfähigen PC beruflich. Seine Ehefrau zahlte für den zu privaten Zwecken genutzten Fernseher bereits Rundfunkgebühren. Nachdem er die Nutzung des PCs anzeigte, wurde er zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert. Dagegen setzte er sich zur Wehr. Zur Begründung führte er aus, die technischen Möglichkeiten des Gerätes reichten zum Empfang von Rundfunk nicht aus. Denn der Rechner stürze regelmäßig beim Empfang ab. Zudem sei nicht zeitversetztes hören des Rundfunks nicht in der gleichen Art und Weise möglich wie beim klassischen Rundfunk. In seinem Urteil schloss sich das VG Stuttgart der Auffassung des Klägers an (VG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2009...
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:40 Uhr |






