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Rundfunkrecht
VG Schleswig zu GEZ-Gebühr für webfähige PCs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Montag, 10. August 2009 um 11:04 Uhr
Erneut hat ein Gericht sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rundfunkgebühren für internetfähige, beruflich genutzte PCs erheben darf. Das VG Schleswig schloss sich der Ansicht an, dass PCs zwar grundsätzlich neuartige Rundfunkgeräte darstellen können und in diesem Fall die Gebührenpflicht ausgelöst werde; die Richter machten die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung aber u.a. von der Ausstattung des PCs abhängig.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:10 Uhr
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Muss nun doch für webfähige PCs GEZahlt werden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Montag, 22. Juni 2009 um 10:47 Uhr

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekam nunmehr Gelegenheit, sich zu der äußerst umstrittenen Frage der Gebührenpflicht ausschließlich beruflich genutzter internetfähiger PCs zu äußern. Die Münchener Richter entscheiden dabei, dass ein Rechtsanwalt für den ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten PC Rundfunkgebühren zu entrichten habe – auch wenn der PC nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:40 Uhr
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Neues zu Rundfunkgebühren für Internet-PCs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Mittwoch, 10. Juni 2009 um 17:42 Uhr

Das OVG Münster hat nunmehr in zwei Verfahren zwischen zwei Studenten und dem WDR darüber entschieden, ob für die internetfähigen PCs der Studenten Rundfunkgebühren zu entrichten seien. Das VG Münster hatte die Gebührenpflicht als Vorinstanz abgelehnt. Die Berufung des WDR war erfolgreich: die beiden Studenten müssen nunmehr Rundfunkgebühren für ihre PCs entrichten.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:29 Uhr
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Keine GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC?! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RAin Anja Bähr   
Dienstag, 12. Mai 2009 um 20:05 Uhr

Eine weitere Entscheidung zu der Frage, ob beruflich genutzte, internetfähige PCs der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, hat nunmehr das VG Stuttgart getroffen. Es entschied gegen das Bestehen der Zahlungspflicht und schloss sich damit der zurzeit herrschenden Ansicht an.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:40 Uhr
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