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Unvollständige Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Pavement   
Donnerstag, 30. Juli 2009 um 17:21 Uhr
Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) External link hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.
Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law External link
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:11 Uhr
 

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