| Presserat rügt Verletzung von Persönlichkeitsrechten |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Mittwoch, 04. Februar 2009 um 12:55 Uhr |
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Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben laut Pressemitteilung vom 19.3.2007
 Hierunter auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die DRESDNER MORGENPOST und MÜNSTERSCHE ZEITUNG: Persönlichkeitsrechte Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. [...] Die MÜNSTERSCHE ZEITUNG erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Veröffentlichung eines Artikels über den Prozessauftakt im Verfahren gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. In dem Beitrag wurden dessen Sohn und Tochter zwar ohne Namen, aber unter Angabe ihres Alters und ihrer derzeitigen Beschäftigung erwähnt. Auch wenn die Identifizierung des Kommunalpolitikers aufgrund seiner öffentlichen Funktion nicht zu monieren ist, so ist die erkennbare Darstellung der Kinder nach Auffassung des Ausschusses nicht zu akzeptieren. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeklagten Tat. Dies stellt einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex dar.  |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 04. Februar 2009 um 13:49 Uhr |






