Presserat rügt Verletzung von Persönlichkeitsrechten - Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium | Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium
Home Schwerpunkt Medienrecht Presserat rügt Verletzung von Persönlichkeitsrechten
| More
Presserat rügt Verletzung von Persönlichkeitsrechten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Mittwoch, 04. Februar 2009 um 12:55 Uhr

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben laut Pressemitteilung vom 19.3.2007 External link auf ihren Sitzungen am 13., 14. und 15. März 2007 in Bonn  öffentliche Rügen ausgesprochen.

 

Hierunter auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die DRESDNER MORGENPOST und MÜNSTERSCHE ZEITUNG:

Persönlichkeitsrechte
Die DRESDNER MORGENPOST erhielt eine öffentliche Rüge wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 Richtlinie 1 des Pressekodex. Sie hatte in einem Bericht über einen tödlichen Autounfall identifizierende Merkmale der Verunglückten, wie Vorname, abgekürzten Nachnamen und Wohnort veröffentlicht. Dem Artikel beigestellt war auf der Titelseite ein Foto des Unfallortes, auf dem der zertrümmerte Wagen sowie die abgedeckte Leiche der Frau zu erkennen waren. Ziffer 8 Richtlinie 1 sagt aus:

Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. [...]

Die MÜNSTERSCHE ZEITUNG erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Veröffentlichung eines Artikels über den Prozessauftakt im Verfahren gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. In dem Beitrag wurden dessen Sohn und Tochter zwar ohne Namen, aber unter Angabe ihres Alters und ihrer derzeitigen Beschäftigung erwähnt. Auch wenn die Identifizierung des Kommunalpolitikers aufgrund seiner öffentlichen Funktion nicht zu monieren ist, so ist die erkennbare Darstellung der Kinder nach Auffassung des Ausschusses nicht zu akzeptieren. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeklagten Tat. Dies stellt einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex dar.

 

Quelle: Pressemitteilung des Presserates vom 19.3.2007 External link


Ältere Artikel:

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 04. Februar 2009 um 13:49 Uhr
 

Anzeige