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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 13. Januar 2009 um 12:46 Uhr |
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Im Medienrecht spielen immer wieder Konflikte zwischen der Meinungsfreiheit, die durch Art. 5 I S.1 Alt.1 GG garantiert wird und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eine Rolle. Hierbei stellt sich die Frage, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist und welchen Umfang es hat. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen dieses Rechtsinstituts
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 14:09 Uhr |
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