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LG Berlin: „Prügelfotos“ – Sieg der Akteure PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Samstag, 21. November 2009 um 17:01 Uhr
Es füllte teilweise die Phase des Sommerlochs aus. Die Szenen zwischen der Schauspielerin T. und dem ehemaligen Manager A., die sich auf der Insel S. zutrugen. Es war nicht verwunderlich, dass hierüber anschließend ein Rechtsstreit entbrannte mit der Thematik Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild gegenüber gegen dem Recht der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit. In vorliegender Sachverhaltskonstellation hat nun das angerufene LG Berlin entschieden, dass das Recht am eigenen Bild, welches eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, überwiegt (LG Berlin, Urt. v. 10.09.2009 - 27 O 651/09 External link).
 
Denn aus dem Recht am eigenen Bild ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird. Dies gelte vorliegend auch vor dem Gesichtspunkt „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ und der hierbei...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:51 Uhr
 

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