LG Berlin: Namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi / MfS Vergangenheit verletzt dessen Persönlichkeitsrecht - Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium | Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium
Home Medienrecht Urteile und Entscheidungen LG Berlin: Namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi / MfS Vergangenheit verletzt dessen Persönlichkeitsrecht
| More
LG Berlin: Namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi / MfS Vergangenheit verletzt dessen Persönlichkeitsrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Dienstag, 16. Juni 2009 um 00:00 Uhr

Die namentliche Nennung im Zusammenhang mit einer weit zurückliegenden Stasi-Tätigkeit muss der klagende Mann einer Schauspielerin nicht dulden.

Das LG Berlin urteilte am 5.5. 2009 (Az.: 27 O 15/09), dass ein der Lebensgefährte einer bekannten Schauspielerin zwar Berichte über seine Person in der Presse hinnehmen müsse, jedoch die nicht uneingeschränkt. Er wurde im Zusammenhang mit Vermutungen über mögliche vergangene Tätigkeiten für das MfS mit Foto in einem Fernsehbeitrag gezeigt. Die Richter urteilten, dass hiermit das öffentliche Informationsinteresse überschritten sei. Die aktuelle Position des Klägers rechtfertige keine namentliche Berichterstattung über lange zurückliegende Ereignisse die in keinem Zusammenhang stehen.

Ausführlichere Informationen finden Sie bei der Kanzlei Bahr: LG Berlin: Schauspieler muss namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi-Vergangenheit nicht dulden

Gesetzesgrundlagen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1

 

Das LG München sah das in einer kürzlichen Entscheidung anders:

LG München: Ex Stasi - IM muss Berichterstattung im Internet mit Bild dulden


Neuere Artikel:
Ältere Artikel:

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:12 Uhr
 

Anzeige