| LG Berlin: Namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi / MfS Vergangenheit verletzt dessen Persönlichkeitsrecht |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Dienstag, 16. Juni 2009 um 00:00 Uhr |
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Die namentliche Nennung im Zusammenhang mit einer weit zurückliegenden Stasi-Tätigkeit muss der klagende Mann einer Schauspielerin nicht dulden. Das LG Berlin urteilte am 5.5. 2009 (Az.: 27 O 15/09), dass ein der Lebensgefährte einer bekannten Schauspielerin zwar Berichte über seine Person in der Presse hinnehmen müsse, jedoch die nicht uneingeschränkt. Er wurde im Zusammenhang mit Vermutungen über mögliche vergangene Tätigkeiten für das MfS mit Foto in einem Fernsehbeitrag gezeigt. Die Richter urteilten, dass hiermit das öffentliche Informationsinteresse überschritten sei. Die aktuelle Position des Klägers rechtfertige keine namentliche Berichterstattung über lange zurückliegende Ereignisse die in keinem Zusammenhang stehen. Ausführlichere Informationen finden Sie bei der Kanzlei Bahr: LG Berlin: Schauspieler muss namentliche Nennung in Presse-Beitrag über Stasi-Vergangenheit nicht dulden Gesetzesgrundlagen:  Das LG München sah das in einer kürzlichen Entscheidung anders: LG München: Ex Stasi - IM muss Berichterstattung im Internet mit Bild dulden Verwandte Artikel
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juli 2009 um 16:12 Uhr |






