| LG Berlin: Doch Markenartikel bei eBay!? |
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| Geschrieben von: RA Dr. Jussi R. Mameghani |
| Sonntag, 03. Mai 2009 um 14:41 Uhr |
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Bereits in der Vergangenheit war die Frage in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden: Nach dem jüngsten Urteil des LG Berlin dürfen Markenhersteller Händler nicht untersagen, ihre Produkte bei eBay anzubieten. Das LG Berlin bekräftigte seine Sichtweise nunmehr in der Hauptsache und entschied, dass eine Belieferung nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, weil der Artikel anschließend über eBay verkauft werde.
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Zur Erinnerung: Ein Berliner Schreibwarenhändler hatte einen Markenhersteller verklagt, weil dieser ihm den Vertrieb von Schulranzen über die Internet-Plattform eBay untersagen wollte. Zunächst hatte der Händler eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärte (wir berichteten über die Entscheidung des LG Berlin, Urt. v. 24.07.2007 - 16 O 412/07).
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Die 16. Zivilkammer des LG Berlin hat diesmal im Hauptsacheverfahren entschieden, dass die entsprechende Klausel des Herstellers unwirksam sei und dabei ausgeführt, dass die Belieferung mit von dem...
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