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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 09. Februar 2010 um 00:00 Uhr |
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Leitsatz der Redaktion:
Kontextbezogene Aufnahmen von Ereignissen und Bildnisse aus der Zeitgeschichte gem. §23 Abs. 1 Nr. 1 KUG können auch ohne Einwilligung des Betroffenen im Internet zum Abruf als Teil eines Dossiers in einem Archiv bereitgehalten werden, wenn diese wahrheitsgemäß, sachbezogen und objektiv an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen.
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, dass Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an Walter Sedlmayr zum Abruf bereitgehalten hat, in denen der Name der Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder der Verurteilten enthalten waren. |
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Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
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Samstag, 21. November 2009 um 17:01 Uhr |
Es füllte teilweise die Phase des Sommerlochs aus. Die Szenen zwischen der Schauspielerin T. und dem ehemaligen Manager A., die sich auf der Insel S. zutrugen. Es war nicht verwunderlich, dass hierüber anschließend ein Rechtsstreit entbrannte mit der Thematik Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild gegenüber gegen dem Recht der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit. In vorliegender Sachverhaltskonstellation hat nun das angerufene LG Berlin entschieden, dass das Recht am eigenen Bild, welches eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, überwiegt ( LG Berlin, Urt. v. 10.09.2009 - 27 O 651/09  ). |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:51 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Montag, 24. August 2009 um 08:53 Uhr |
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Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 11. August 2009 – 2 BvR 941/08 – festgestellt, dass der Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklemburg-Vorpommerns keine ausreichende Grundlage zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher die Verwertung eines Videobeweises der verdachtslosen Verkehrskontrolle auf dieser Rechtsgrundlage nicht zulässig ist.
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Geschrieben von: Pavement
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Dienstag, 11. August 2009 um 11:00 Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 25.06.2009 interessante Ausführungen zur Frage einer Verantwortlichkeit für die Verbreitung fremder Inhalte mittels einer Presseschau gemacht, die m.E. gerade auch für Blogger hochinteressant sein dürften.
Das Gericht führt u.a. folgendes aus:
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:12 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Dienstag, 28. Juli 2009 um 22:17 Uhr |
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Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem OLG Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von EUR 25.000,00 zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 06:53 Uhr |
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