| Eva Herman vs. Axel-Springer-Verlag |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Dienstag, 28. Juli 2009 um 22:17 Uhr |
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Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem OLG Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von EUR 25.000,00 zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat.
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus:
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 06:53 Uhr |






