| BVerfG: Haftung für Pressespiegel |
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| Geschrieben von: Pavement |
| Dienstag, 11. August 2009 um 11:00 Uhr |
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 25.06.2009 Das Gericht führt u.a. folgendes aus: Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist. Die Wiedergabe andernorts zuvor veröffentlichter Berichte im Rahmen einer Presseschau bzw. eines Pressespiegels ist daher selbst dann von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn die fremde Äußerung weder kommentiert noch in anderer Weise in eine eigene Stellungnahmen eingebettet, sondern schlicht um ihrer selbst willen referiert... Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:12 Uhr |






