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Geschrieben von: Offene Netze und Recht
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Montag, 08. Juni 2009 um 10:55 Uhr |
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Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: A-3144/2008) entschieden, dass eine IP-Adresse als personenbeziehbares Datum dem Datenschutzrecht unterfällt. Bemerkenswert ist der Ansatz, den das SchweizBVerwG hierfür verfolgt:
Ob eine Person bestimmbar ist, muss anhand objektiver Kriterien im konkreten Fall beurteilt werden, wobei
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 07:14 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Montag, 25. Mai 2009 um 10:16 Uhr |
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Der BGH stellt nach Abwägung der gegenläufigen Interessen fest, dass der ehemalige Bundesaußenminister zwar ein Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung der persönlichen Lebensumstände hat, welches jedoch im vorliegenden Fall nicht schwerwiegend beeinflusst wurde. Daher überwog das öffentliche Informationsinteresse daran, wie sich das Leben nach dem Ausscheiden aus der Politik eines ehemaligen Bundesminister entwickeln kann. Die Berichterstattung der "Bunte" über den Hauskauf mit der Frage der Finanzierung, obwohl Joschka Fischer nicht mehr aktiv in der Bundespolitik tätig ist, sei rechtmäßig gewesen.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 25. Mai 2009 um 10:38 Uhr |
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Geschrieben von: RA Dr. Jussi R. Mameghani
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Sonntag, 03. Mai 2009 um 14:41 Uhr |
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Bereits in der Vergangenheit war die Frage in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden: Nach dem jüngsten Urteil des LG Berlin dürfen Markenhersteller Händler nicht untersagen, ihre Produkte bei eBay anzubieten. Das LG Berlin bekräftigte seine Sichtweise nunmehr in der Hauptsache und entschied, dass eine Belieferung nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, weil der Artikel anschließend über eBay verkauft werde.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 07:09 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Dienstag, 17. März 2009 um 17:13 Uhr |
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt Schutz vor manipulierten Bildern, wenn diese nicht sofort zu erkennen ist. Mit dieser Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil des BGH vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02 - auf und erkannte auf einen Anspruch des klagenden ehemaligen Vorstandvorsitzenden der Telekom AG auf einen Anspruch gegen ein manipuliertes Bild selbst in einem satirischen Kontext, weil diese Manipulation nicht erkennbar war.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 08. Juli 2009 um 10:50 Uhr |
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Geschrieben von: Petja Schrödter
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Mittwoch, 18. Februar 2009 um 00:00 Uhr |
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Im April 2006 veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "das neue" einen Artikel, der sich mit dem damaligen Zusammensein von Sabine Christiansen, der Klägerin, mit Norbert Medus, ihrem jetzigen Ehemann, in Paris befasst. Sowohl das Titelblatt der Zeitschrift als auch der Artikel im Innenteil sind mit Fotos bebildert, die beide Personen gemeinsam zeigen. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: "So verliebt in Paris" und "Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?". Die Klägerin hat der Beklagten die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder durch Urteil des Landgerichts Berlin untersagen lassen. Die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht im Wesentlichen zurückgewiesen. Es hat seine Entscheidung damit begründet, die Fotos, die die Abgebildeten bei privaten Verrichtungen zeigten und nur aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen entstanden sein könnten, stellten einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre der Klägerin dar, den diese nicht hinnehmen müsse, zumal der Artikel wesentlich nur der Unterhaltung gedient habe und ohne erhebliche gesellschaftliche Relevanz gewesen sei.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. März 2009 um 22:57 Uhr |
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