| EuGH zu unzulässigen (Marken-) Vergleichslisten |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Mittwoch, 08. Juli 2009 um 19:12 Uhr |
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Der Inhaber einer Marke kann - so nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH - die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil sei das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten.
Worum ging es im vorliegenden Fall?
Die Unternehmen L’Oréal SA, Lancôme parfums et beauté und Laboratoire Garnier gehören zur Gruppe L’Oréal, die Luxusparfums herstellt und vertreibt. Sie sind Inhaber der bekannten Marken Trésor, Miracle, Anaïs-Anaïs und Noa. Die Unternehmen Malaika und Starion vertreiben im Vereinigten Königreich Imitationen dieser Parfums, die von dem Unternehmen Bellure hergestellt werden. Die zum Vertrieb der Imitationen verwendeten Flakons und Parfumschachteln weisen eine allgemeine Ähnlichkeit mit den von L’Oréal verwendeten auf, die durch Wort- und Bildmarken geschützt sind. Außerdem verwenden die Gesellschaften... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:00 Uhr |






