| Domainname vs. Wortmarke |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Donnerstag, 14. Januar 2010 um 11:48 Uhr |
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Das LG Köln hatte nun darüber zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer markenrechtlich durch Eintragung mit Datum v. 06.10.2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützten Wortmarke „Joe Snyder“ gegenüber einem Dritten, der dieses Zeichen bereits vor diesem Zeitpunkt unter verschiedenen „Joe Snyder“ - Domains – so „joesnyder.de“ – nutzt, in dem er über diese Domains Produkte dieser Marke vertreibt (LG Köln, Urt. v. 03.09.2009 - 81 O 128/09 - "Joe Snyder"
Das Gericht hat hierzu in Übereinstimmung mit der mittlerweile ständigen Rechtsprechungspraxis entschieden, dass demjenigen, der einen als Herkunftshinweis dienenden Domainnamen verwendet, ein älteres und damit besseres Recht an dem Zeichen zusteht. Dies – so das Gericht – sei vorliegend gegeben. Konkret führt das Gericht aus:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 14:02 Uhr |






