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eJustice im Grundbuchverfahren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Donnerstag, 18. Juni 2009 um 14:50 Uhr
Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2009 das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen für eJustice im Grundbuchverfahren abgesteckt.

"Moderne Informations- und Kommunikationstechnik ist aus der Justiz nicht mehr wegzudenken. eJustice optimiert Arbeitsabläufe dann, wenn ein Vorgang von Anfang bis Ende elektronisch bearbeitet werden kann. Genau das erreichen wir nun im Bereich des Grundstücksverkehrs. Dabei geben wir die bewährten Grundsätze des papiergebundenen Grundbuchverfahrens nicht auf, sondern übertragen sie möglichst wirkungsgleich auf den elektronischen Rechtsverkehr. Der hohe, international anerkannte Qualitätsstandard des deutschen Grundbuches und die Verlässlichkeit des Grundstücksverkehrs sind damit auch künftig gewährleistet", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Die Grundbücher selbst werden in Deutschland bereits weitgehend in elektronischer Form geführt. In einem nächsten Schritt wird nun die elektronische...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 09:01 Uhr
 

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