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Kartellrecht und Wettbewerbsrecht (GWB)

Kategorie:Wettbewerbsrecht


Einführung

In der Marktwirtschaft bedarf es Regel, wie Unternehmen miteinander in Wettbewerb treten dürfen. Diese sind im Wesentlichen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Hiermitsoll ein funktionierender und ausgeglichener Wettbewerb sichergestellt werden Das herkömmliche Wettbewerbsrecht ist das GWB (auch Kartellrecht genannt). Für das Verhalten der Unternehmen am Markt stellt das UWG Regeln gegen unlauteren Wettbewerb auf.

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