| Neuordnung von Widerrufs-/Rückgaberecht! |
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| Internetrecht | |
| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. | |
| Freitag, 03. Juli 2009 um 09:13 Uhr | |
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Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2009 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Die umstrittenen Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden daher neu geordnet.
Die Neuordnung führt zu mehr Rechtssicherheit. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, sollen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zog ein insgesamt positives Fazit:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 09:52 Uhr |






