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Filesharing: Wie zuverlässig ist die Ermittlung des Anschlussinhabers? PDF Drucken E-Mail
Internetrecht
Geschrieben von: Pavement   
Donnerstag, 18. Februar 2010 um 13:00 Uhr

In der aktuellen Ausgabe der c't (5/2010, S. 50) stellt Holger Bleich die Beweisführung der Rechteinhaber bei der Ermittlung der Rechtsverletzer in Fällen des Filesharing in Frage.

Wie die Ermittlung und Abmahnung von Filesharern abläuft, habe ich (Anm. d. Red.: durch den Autor auf Internet-Law) vor einigen Wochen in einem längeren Beitrag External link erläutert.
 

 
Das gerichtliche Auskunftsverfahren, durch das derjenige Anschlussinhaber identifiziert wird, über dessen Anschluss die Nutzung von P2P-Netzwerken stattgefunden haben soll, stellt mittlerweile ein Massenverfahren dar, bei dem sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch der Gerichte, insbesondere des Landgerichts Köln, nur noch mit Textbausteinen gearbeitet wird. Eine Einzelfallprüfung findet nicht statt. Die Beschlüsse des Landgerichts Köln enthalten stets folgenden Textbaustein:

"Die Kammer sieht dabei von weiteren...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law External link

Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:00 Uhr
 

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