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Internetrecht
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Geschrieben von: Pavement
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Donnerstag, 18. Februar 2010 um 13:00 Uhr |
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In der aktuellen Ausgabe der c't (5/2010, S. 50) stellt Holger Bleich die Beweisführung der Rechteinhaber bei der Ermittlung der Rechtsverletzer in Fällen des Filesharing in Frage.
Wie die Ermittlung und Abmahnung von Filesharern abläuft, habe ich (Anm. d. Red.: durch den Autor auf Internet-Law) vor einigen Wochen in einem längeren Beitrag erläutert.
Das gerichtliche Auskunftsverfahren, durch das derjenige Anschlussinhaber identifiziert wird, über dessen Anschluss die Nutzung von P2P-Netzwerken stattgefunden haben soll, stellt mittlerweile ein Massenverfahren dar, bei dem sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch der Gerichte, insbesondere des Landgerichts Köln, nur noch mit Textbausteinen gearbeitet wird. Eine Einzelfallprüfung findet nicht statt. Die Beschlüsse des Landgerichts Köln enthalten stets folgenden Textbaustein:
"Die Kammer sieht dabei von weiteren...
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2010 um 13:00 Uhr |