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Domainrecht: Namenswahl und Domainnamensrecht - Admin-C PDF Drucken E-Mail
Internetrecht
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Donnerstag, 09. Juli 2009 um 10:11 Uhr
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Der Admin-C

Der Admin-C ist technisch die Person, die der DENIC als Verantwortlicher für die Domain benannt ist.

Für ihn stellen sich jedoch auch einige Problemstellungen, die vor allem seine Haftung in Streitfragen betreffen.

Zum einen ist das die Haftung für Verstöße gegen Marken und Namensrechte beim Domain-Namen.

1. Im Falle der Kenntnis des Domain-Grabbings

2. Im Falle der Registrierung von sogenannten Vertipper-Domains



Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. Juli 2009 um 11:38 Uhr
 

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