| Domainrecht: Namenswahl und Domainnamensrecht - Markenrecht und Domains |
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| Internetrecht | |||||||||||
| Geschrieben von: Petja Schrödter | |||||||||||
| Donnerstag, 09. Juli 2009 um 10:11 Uhr | |||||||||||
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MarkenrechtDie zentralen Normen im Markenrecht sind die §§14 und 15 MarkenG. Sie bestimmen, dass der Inhaber einer Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung andere von der Nutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr ausschliessen können.
Sie können eine Einführung in das Markenrecht in dem entsprechenden Abschnitt hier finden: Einführung in das Markenrecht. JurPC beschäftigt sich in einem Aufsatz mit dem Verhältnis von §12 BGB zu §15 MarkenG ausführlich in einem Aufsatz von Otfried Krumpholz * Worauf ist zu achten: Keine Marken, bekannten Geschäftsbezeichnungen zu nutzen. Versuchen Sie nicht, jemand zu sein, der Sie nicht sind! Verzichten Sie auf Bezeichnungen im Domainnamen, die nicht Ihre sind. Wenn Sie ein Meinungsforum zu einer Firma oder Marke eröffnen wollen, bleiben Sie sachlich und erwecken Sie nicht den Eindruck, die Firma zu sein. Machen Sie im besten Fall keine Gewinne durch die Nutzung. Näheres finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt dazu.
Mögliche Rettung bei Streitigkeiten:Bei Streitigkeiten um eine Domain, sollte folgende Fragen bedacht werden:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. Juli 2009 um 11:38 Uhr |






