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Domainrecht: Namenswahl und Domainnamensrecht - Domainwahl PDF Drucken E-Mail
Internetrecht
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Donnerstag, 09. Juli 2009 um 10:11 Uhr
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Domainrecht: Namenswahl und Domainnamensrecht
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Domainwahl

Was ist bei der Wahl des Domainnamens und der Inhaberschaft einer Internet-Domain zu beachten?

Vor der Wahl eines Domainnames sind einige wichtige rechtliche Punkte zu beachten. Dies gilt für alle Domainendungen - auch .com, .name, .net etc...

Problemkreis Namens- und Markenrecht:

  1. Verwenden Sie keine fremden Namen (z.B. Prominente)
  2. Verwenden Sie keine fremden Marken (Firmennamen, Produktnamen)
  3. Verwenden Sie keine fremden Titel (Filme, Musik, Zeitschriften)
  4. Benutzen Sie keine Städtenamen oder KFZ Kennzeichen im Domainnamen
    Dieses Recht steht nur den Städten zu. Ausnahme: Sie heissen genauso wie die jeweilige Stadt, dann haben beide gleiche Rechte, wenn die Gemeindenicht überragend bekannt ist und wer zuerst registriert hat auch ein Anrecht.
  5. Vermeiden Sie Namen, wohinter man öffentliche Einrichtungen, staatliche Institutionen oder Ämter vermutet
  6. Verwenden Sie keine Tipp-Fehler-Domains, die einer Marke sehr ähnlich sind

Strafrecht

5. Verwenden Sie keine Domains mit strafrechtlich relevantem Inhalt(z.B. Volksverhetzung, Aufruf zu schweren Straftaten)

Wettbewerbsrecht (UWG) / Irreführende Aussagen

6. Nutzen Sie keine Berufsbezeichnungen, die nicht zutreffen
7. Treffen Sie keine irreführenden falschen Aussagen

Suche nach registrierten Marken

Bevor Sie einen Domainnamen wählen sollten Sie überprüfen, ob dieser schon als Marke registriert ist. Deutsche Marken lassen sich beim Deutschen Patent- und Markenamt suchen:

Deutsches Patent- und Markenamt (nationale Marken in Deutschland) -> http://register.dpma.de/ External link
Diese hat auch ein Faltblatt zur Recherche herausgegeben, welches Sie hier als PDF External link downloaden können oder auf der Website weitere Informationen bekommen beim ->DPMA External link.

Aber auch europäische und internationale Marken können zu Schwierigkeiten führen. Dies kann man bei der EU oder WIPO abfragen:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-, bzw. Gemeinschaftsmarken) -> http://oami.europa.eu/de External link

WIPO (Internationale Marken) -> http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-struct.jsp External link

Suche nach freien Domains

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Die Suche nach freien Domains läßt sich am besten über einen Provider realisieren, weil man hier mehrere Top-Level Domains gleichzeitig abfragen kann. Wie zum Beispiel über united-domains.de (siehe Abfragebox links) oder anderen Providern. Sie können mit der Abfrage links Domains mit zahlreichen Top-Level-Endungen checken.
Die deutsche Registrierungsstelle ist die www.denic.de External link



Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. Juli 2009 um 11:38 Uhr
 

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