| Domainrecht: Namenswahl und Domainnamensrecht |
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| Internetrecht | ||||||||||||||||||||
| Geschrieben von: Petja Schrödter | ||||||||||||||||||||
| Donnerstag, 09. Juli 2009 um 10:11 Uhr | ||||||||||||||||||||
Seite 1 von 6 Unser kleiner Leitfanden soll Ihnen einen Überblick über die Problematiken des Domainrechts und des Domainnamensrechtgeben und Ihnen bei der Auswahl und Verwaltung Ihrer Domains behilflich sein. Wir untersuchen die Domainwahl, marken- und namensrechtliche Aspekte, Meinungsfreiheit in Domains und Verwantwortlichkeit des Administrators (Admin-C) der Domain. Hierzu finden Sie interessante Urteile und Rechtsprechung.
Im Wesentlichen sind folgende Rechtsgebiete grundlegend für zahlreiche Probleme mit Domainnamen bzw. URL's:
Die Anzahl guter Domainnamen ist begrenzt und jeder möchte gern eine "gute Adresse" haben. Teilweise sind dies schon belegt und manchmal wird versucht den Namen anderer zu nutzen, um selbst besser gefunden zu werden. Die Domainwahl ist nicht nur bei der Einprägsamkeit, Assoziationsfähigkeit, sondern auch der thematischen Nähe von zentraler Bedeutung, um von User gefunden zu werden oder aber ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erhalten. Die Registrierung freier Domains ist unkompliziert und kostengünstig durch jedermann möglich. Es erfolgt keine Prüfung der Zulässigkeit. Doch werden die Rechte anderer mit dem Namen verletzt, drohen oft Klagen auf Unterlassung, Herausgabe oder gar Schadensersatz. Daher sollte bei der Wahl des Domainnamens darauf geachtet werden, die Rechte anderer nicht unzulässig bzw. deren Interessen unlauter zu verletzen.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. Juli 2009 um 11:38 Uhr |






