| Widerrufsrecht auch bei Sittenwidrigkeit |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Donnerstag, 26. November 2009 um 10:31 Uhr |
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Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Das hat der BGH entschieden und damit die Rechte der Verbraucher im Fernabsatz weiter gestärkt.
Nach einem telefonischen Werbegespräch v. 01.05.2007 bestellte die Klägerin am darauf folgenden Tag per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von EUR 1.129,31 zzgl. Versandkosten. Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten Hinweis:
Die Lieferung des Gerätes erfolgte per Nachnahme am 09.05.2007. Die Klägerin sandte am 19.05.2007 das Gerät an die Beklagte zurück und bat um Erstattung des Kaufpreises. Die Beklagte verweigerte jedoch die Annahme des Gerätes und die Rückzahlung des... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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