| Unternehmereigenschaft bei Ebay |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Mittwoch, 28. Februar 2007 um 22:25 Uhr |
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Häufig stellt sich die Eigenschaft als Unternehmer im Sinne des §14 BGB bei Ebay als schwierig heraus. Dies ist jedoch entscheidend für einige Fragen des Verbraucherschutzes, des Widerrufs, des Gefaherenübergangs beim Versand und der Gewährleistung etc. Aus diesem Grund ist es für den Käufer häufig günstiger, wenn der Verkäufer in seiner Eigenschaft als Unternehmer gehandelt hat. Daher wird oft versucht festzustellen, ob dies zutreffend ist. Entscheidend ist jedoch nicht nur, dass er auch den Status eines Unternehmers besitzt, sondern im vorliegenden Fall auch als Unternehmer bzw. im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit agierte. Diesen Nachweis hat derjenige, der sich auf die Unternehmereigenschaft einer Partei beruft zu erbringen. Hierzu können die Verkäufernamen, die Anzahl der Bewertungen etc. nur Indizien sein, da auch ein Unternehmer privat bei eBay handeln kann, entscheidend ist die Gesamtheit der Faktoren, die über die Art des Handelns Aufschluß geben. Hierzu urteilte das AG Gemünden a.M. am 13.01.2004 Quelle und abrufbares Urteil: Verwandte Artikel
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